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Was die Beihilfe für eine Brille erstattet

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die Beihilfe des Bundes erkennt für eine Brille mit Einstärkengläsern höchstens 110 Euro an, mit Mehrstärkengläsern 260 Euro. Davon zahlt sie Ihren Anteil, 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent im Ruhestand und 80 Prozent für Kinder. Bei Erwachsenen zieht sie vorher meist 10 Euro ab. Die Länder haben eigene Regeln.

Höchstbetrag für eine Mehrstärkenbrille im Bund
260 Euro, für eine Einstärkenbrille 110 Euro
Bundesbeihilfeverordnung, Anlage 11, Stand 22. September 2026
Bemessungssatz für Beamte und Kinder
50 und 80 Prozent
Bundesbeihilfeverordnung, Stand 22. September 2026
Eigenbehalt bei Hilfsmitteln im Bund
10 Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro
Bundesbeihilfeverordnung, Stand 22. September 2026
Eine Brille liegt auf einer blauen Mappe neben einer Kaffeetasse auf einem Schreibtisch.
Die Beihilfe des Bundes erstattet für eine Brille einen Anteil vom Höchstbetrag. Bild: KI generiert.

Die Beihilfe zahlt einen Anteil vom Höchstbetrag, nicht Ihre Rechnung

Zwischen Ihrer Rechnung und dem Geld auf dem Konto stehen drei Schritte. Zuerst prüft die Beihilfestelle, welcher Teil erstattungsfähig ist. Bei Brillen ist das ein Höchstbetrag. Davon zieht sie einen kleinen Eigenbehalt ab. Auf den Rest wendet sie Ihren Anteil an, den Bemessungssatz.

Der Bemessungssatz hängt von Ihrer Rolle ab, nicht von der Brille. Im Bund beträgt er 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent im Ruhestand und für Ehe- oder Lebenspartner und 80 Prozent für Kinder. Haben Sie zwei oder mehr Kinder, steigt Ihr eigener Satz auf 70 Prozent.

Ein Beispiel macht es greifbar. Ihre Gleitsichtbrille kostet 700 Euro, und Sie sind aktive Bundesbeamtin ohne Kinder. Erstattungsfähig sind 260 Euro. Davon gehen 10 Euro Eigenbehalt ab, es bleiben 250 Euro. Mit 50 Prozent erhalten Sie 125 Euro Beihilfe. Die übrigen 575 Euro teilen sich Ihre private Krankenversicherung und Sie, je nach Tarif.

Was der Bund für Brille, Linsen und Messung erstattet

Der Bund arbeitet mit zwei Pauschalen. Für eine Brille mit Einstärkengläsern sind bis 110 Euro erstattungsfähig, für eine mit Mehrstärkengläsern bis 260 Euro. Darin stecken die Fassung und die Messung der Werte beim Optiker. Anders als die Krankenkasse zahlt die Beihilfe die Fassung also mit.

Kontaktlinsen erstattet der Bund nur aus bestimmten Gründen. Dazu gehören Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8 Dioptrien, eine starke Hornhautverkrümmung und eine kegelförmig verformte Hornhaut. Auch ein Unterschied von mindestens 2 Dioptrien zwischen beiden Augen zählt dazu. Ohne einen solchen Grund gibt es einmalig nur so viel wie für eine Brille.

Für Linsen, die Sie regelmäßig austauschen, gelten je Kalenderjahr eigene Grenzen. Bei einfachen Linsen sind es 154 Euro, bei Linsen gegen Hornhautverkrümmung 230 Euro.

  • Nicht erstattet werden Bildschirmbrillen, dafür ist der Dienstherr als Arbeitgeber zuständig.
  • Nicht erstattet werden Brillenversicherungen.
  • Nicht erstattet werden Zweitbrillen mit denselben Werten und Reservebrillen.
  • Nicht erstattet werden Sportbrillen, außer für den Schulsport während der Schulpflicht, und Brillenetuis.
  • Nicht erstattet werden Tageslinsen, Linsen mit mehreren Stärken, Nachtlinsen und für Erwachsene die Pflegemittel.

Bayern rechnet je Glas, Baden-Württemberg zahlt auch die Fassung mit

Sind Sie nicht beim Bund beschäftigt, gilt das Beihilferecht Ihres Landes. Die Länder unterscheiden sich in der Höhe und in der Rechenweise. Bei starken Werten macht das viel aus.

Bayern erstattet je Glas. Ein Einstärkenglas bringt 31 Euro, mit Zylinder 41 Euro, ein Mehrstärkenglas 72 oder 92,50 Euro. Für Gläser über 6 Dioptrien, Kunststoff und einige andere Ausführungen kommen je 21 Euro dazu. Die Fassung ist ausgenommen, die Messung beim Optiker ist bis 13 Euro erstattungsfähig.

Baden-Württemberg zahlt auch an der Fassung mit, bis 20,50 Euro. Gläser sind bis 50 Euro je Glas erstattungsfähig, wenn sie bis 6 Dioptrien haben, und bis 75 Euro bis 10 Dioptrien. Mehrstärkengläser bringen bis 205 oder 230 Euro je Glas. Über 10 Dioptrien zählt der Rechnungsbetrag.

Beihilfe für Brillen im Vergleich. Bund nach Anlage 11 der Bundesbeihilfeverordnung, Bayern nach dem Merkblatt zur Bayerischen Beihilfeverordnung vom 1. Oktober 2024, Baden-Württemberg nach dem Merkblatt des Landesamts, Stand Januar 2026.
PunktBundBayernBaden-Württemberg
RechenweisePauschale je BrilleBetrag je GlasBetrag je Glas und für die Fassung
Einstärkengläser110 Euro für die ganze Brille31 Euro, mit Zylinder 41 Euro je Glas50 Euro je Glas bis 6 Dioptrien, 75 Euro bis 10 Dioptrien
Mehrstärkengläser260 Euro für die ganze Brille72 Euro, mit Zylinder 92,50 Euro je Glas205 Euro je Glas bis 6 Dioptrien, 230 Euro bis 10 Dioptrien
Fassungim Höchstbetrag enthaltennicht erstattet, außer 52 Euro bei der Schulsportbrille20,50 Euro
Messung beim Optikerim Höchstbetrag enthaltenbis 13 Eurobis 13 Euro, wenn kein ärztliches Rezept vorliegt
Rezept vom Augenarztnur bei der ersten Brillebei der ersten Brillemeist nicht nötig
Frist für eine neue Brille3 Jahre, weiche Linsen 2 Jahre3 Jahre, weiche Linsen 2 Jahre3 Jahre

Die Frage nach dem Höchstbetrag lässt sich also nur mit dem Dienstherrn beantworten. Zwei Kollegen mit gleicher Brille bekommen je nach Land unterschiedlich viel.

Wann eine neue Brille wieder erstattet wird

Im Bund gilt eine Wartezeit. Eine neue Brille ist bei gleichen Werten erst drei Jahre nach dem Kauf der alten erstattungsfähig, weiche Kontaktlinsen nach zwei Jahren. Früher geht es nur aus einem dieser Gründe.

  • Ihre Werte haben sich geändert.
  • Die alte Brille ist verloren gegangen oder unbrauchbar geworden.
  • Ihre Kopfform hat sich geändert, etwa bei einem wachsenden Kind.
Erstattet die Beihilfe Ihre neue Brille?

Liegt der Kauf Ihrer letzten Brille mehr als drei Jahre zurück?

Ja

Dann ist die neue Brille im Rahmen der Höchstbeträge erstattungsfähig, auch bei gleichen Werten. Für eine Ersatzbrille genügt die Messung beim Optiker.

Nein

Haben sich Ihre Werte geändert?

Ja

Dann ist die neue Brille auch vor Ablauf der drei Jahre erstattungsfähig. Lassen Sie die neuen Werte auf der Rechnung angeben.

Nein

Ist die alte Brille verloren oder unbrauchbar, oder hat sich die Kopfform geändert?

Ja

Dann greift die Ausnahme, und die neue Brille ist erstattungsfähig. Auch hier genügt die Messung beim Optiker.

Nein

Dann zahlen Sie die Brille selbst. Zweit- und Reservebrillen erstattet die Beihilfe nicht.

Kinder haben in Baden-Württemberg eine Erleichterung. Wird die Fassung wegen des Wachstums unbrauchbar, ist eine neue auch vor Ablauf der drei Jahre erstattungsfähig. Dafür genügt eine Bescheinigung vom Augenarzt oder Optiker. Eine Schulsportbrille ist dort bis 18 erstattungsfähig, im Bund während der Vollzeitschulpflicht. Mehr dazu steht im Ratgeber Kinderbrille.

So beantragen Sie die Beihilfe für eine Brille

Der Antrag scheitert selten an der Sache, oft aber an der Rechnung. Die Beihilfestelle muss erkennen, welche Brille Sie gekauft haben, mit welchen Werten und zu welchen Preisen.

  1. Lassen Sie die Rechnung aufteilen in Fassung, Glas rechts, Glas links, Extras und die Messung der Werte. Baden-Württemberg verlangt zusätzlich die Art der Brille und die Stärke.
  2. Legen Sie bei der ersten Brille das Rezept vom Augenarzt bei. Bei einer Ersatzbrille genügt im Bund die Messung beim Optiker.
  3. Prüfen Sie vor dem Kauf, welcher Höchstbetrag für Sie gilt. Er hängt vom Dienstherrn ab, nicht vom Wohnort.
  4. Stellen Sie den Antrag innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum. Danach verfällt der Anspruch.
  5. Reichen Sie die Rechnung auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Die Beihilfe zahlt nur Ihren Anteil.
  6. Rechnen Sie mit dem Eigenbehalt von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Unter 18 Jahren entfällt er.

Beihilfe und private Krankenversicherung rechnen nach verschiedenen Regeln. Die Beihilfe rechnet mit Höchstbeträgen und Ihrem Anteil, die Versicherung nach ihrem Tarif. Was die Beihilfe zahlt, sagt also nichts darüber, was der Tarif noch erstattet.

Was die Beihilfe nicht zahlt und wer dann zuständig ist

Bildschirmbrillen erstattet die Beihilfe weder im Bund noch in Bayern oder Baden-Württemberg. Sie gehören zum Arbeitsschutz, und dafür ist der Dienstherr als Arbeitgeber zuständig. In Baden-Württemberg übernimmt sie unter Umständen die Dienststelle direkt. Brillenversicherungen und Etuis erstattet niemand. Ob sich eine Versicherung trotzdem lohnt, steht im Ratgeber Brillenversicherung.

Die Beihilfe denkt anders als die Krankenkasse. Sie kennt keine Mindeststärke und keine Altersgrenze, dafür Höchstbeträge und Wartezeiten. Die Kasse zahlt Erwachsenen erst ab 6,25 Dioptrien und nie die Fassung. Dafür gibt es dort neue Gläser, sobald sich die Werte um 0,5 Dioptrien ändern.

Lupen und Lesegeräte behandelt die Beihilfe des Bundes fast wie die Kasse. Lupen sind ab 1,5-facher Vergrößerung erstattungsfähig, elektronische Hilfen ab 6-facher, jeweils auf Rezept vom Augenarzt.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Beihilfe für eine Brille?

Im Bund sind bis 110 Euro für eine Brille mit Einstärkengläsern und bis 260 Euro mit Mehrstärkengläsern erstattungsfähig, mit Fassung und Messung. Nach Abzug von meist 10 Euro Eigenbehalt zahlt die Beihilfe davon Ihren Anteil, je nach Rolle 50, 70 oder 80 Prozent.

Brauche ich für eine neue Brille ein Rezept vom Augenarzt?

Im Bund nur bei der ersten Brille. Bei einer Ersatzbrille genügt die Messung beim Optiker. Bayern verlangt bei der ersten Brille ein schriftliches Rezept, Baden-Württemberg meist gar keines.

Wann ist eine neue Brille wieder beihilfefähig?

Bei gleichen Werten nach drei Jahren, bei weichen Kontaktlinsen nach zwei. Früher geht es, wenn sich die Werte geändert haben, die Brille verloren oder unbrauchbar ist oder sich die Kopfform geändert hat.

Zahlt die Beihilfe Kontaktlinsen?

Im Bund nur aus bestimmten Gründen, etwa ab 8 Dioptrien oder bei einer kegelförmig verformten Hornhaut. Sonst gibt es einmalig nur so viel wie für eine Brille. Tageslinsen und Linsen mit mehreren Stärken erstattet sie nicht.

Ist eine Bildschirmbrille beihilfefähig?

Nein, weder im Bund noch in Bayern oder Baden-Württemberg. Eine Brille nur für den Bildschirm gehört zum Arbeitsschutz. Zuständig ist der Dienstherr als Arbeitgeber.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundesbeihilfeverordnung, Anlage 11 Abschnitt 4: Sehhilfen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 25 Bundesbeihilfeverordnung: Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Körperersatzstücke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 46 Bundesbeihilfeverordnung: Bemessungssätze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 49 Bundesbeihilfeverordnung: Eigenbehalte, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 54 Bundesbeihilfeverordnung: Antragsfrist von drei Jahren nach Rechnungsdatum, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Merkblatt für Sehhilfen nach § 22 der Bayerischen Beihilfeverordnung in der Fassung vom 1. Oktober 2024, Formblatt X_H917, Ausgabe 09/2024, Landesamt für Finanzen, Freistaat Bayern,
  7. Information zur Beihilfefähigkeit von Sehhilfen, Merkblatt LBV 305d, Ausgabe 01/26, Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg,
  8. Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 15 Kontaktlinsen und § 16 vergrößernde Sehhilfen, Fassung vom 20. Februar 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  9. § 33 Absätze 2 und 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch: Sehhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Heilfürsorge, Informationen zu Sehhilfen, Merkblatt LBV 904, Ausgabe 04/26, Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.