Wer Anspruch auf Brillengläser von der Kasse hat
Der Anspruch hängt vom Alter ab. Bis zum 18. Geburtstag zahlt die Kasse Brillengläser ohne Mindeststärke. Ab 18 zahlt sie nur in zwei Fällen.
- Hohe Werte. Ein Auge braucht für die Ferne mindestens 6,25 Dioptrien gegen Kurz- oder Weitsichtigkeit. Bei einer Hornhautverkrümmung reichen 4,25 Dioptrien.
- Sehr schwaches Sehen. Sie sehen mit der besten Brille auf dem besseren Auge höchstens 0,3, also 30 Prozent. Oder Ihr Blickfeld ist auf 10 Grad eingeengt.
Das Gesetz spricht von mehr als 6 und mehr als 4 Dioptrien. Weil Brillenwerte in Schritten von 0,25 vergeben werden, beginnt der Anspruch praktisch bei 6,25 und 4,25.
| Gruppe | Voraussetzung | Was die Kasse zahlt | Zuzahlung |
|---|---|---|---|
| Kinder und Jugendliche bis 18 | keine Mindeststärke, für die erste Brille ein Rezept vom Augenarzt | Brillengläser, bis 14 auch aus Kunststoff | keine |
| Erwachsene mit hohen Werten | ab 6,25 Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung ab 4,25 | Brillengläser, ab 10 Dioptrien auch dünneres Material | ja |
| Erwachsene mit sehr schwachem Sehen | höchstens 0,3 mit der besten Brille oder Blickfeld bis 10 Grad | Brillengläser, Lupen und Lesegeräte | ja |
| Alle mit einer Augenkrankheit in Behandlung | ärztliche Behandlung einer Verletzung oder Krankheit des Auges | besondere Gläser und Linsen zur Behandlung | ab 18 |
Eine Regel gilt für alle. Die Fassung zahlt die Kasse nie, in keinem Alter und bei keiner Stärke.
Wie viel die Kasse für ein Glas übernimmt
Bis Februar 2025 galten feste Höchstpreise, bis zu denen die Kassen Brillengläser zahlten. Seit dem 1. März 2025 gibt es sie nicht mehr. Seitdem zahlt die Kasse den Preis, den sie mit den Optikern im Vertrag vereinbart hat.
Für Sie heißt das zweierlei. Fragen Sie, ob der Optiker Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Und lassen Sie sich sagen, welchen Betrag die Kasse übernimmt, bevor Sie eine Fassung aussuchen. Wie hoch die alten Beträge waren, zeigt der Ratgeber Was eine Brille kostet.
Wie viel Sie zuzahlen, heute und ab 2027
Ab 18 Jahren zahlen Sie zu jedem Hilfsmittel von der Kasse etwas dazu. Bis zum 31. Dezember 2026 sind das 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Mehr als das Hilfsmittel selbst kostet, zahlen Sie nie.
Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Zuzahlung. Das steht in einem Gesetz vom 24. Juli 2026. Dann sind es 10 Prozent, mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Mindest- und Höchstbetrag steigen also beide um die Hälfte.
| Preis des Hilfsmittels | Zuzahlung bis 31. Dezember 2026 | Zuzahlung ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| 40 Euro | 5 Euro | 7,50 Euro |
| 80 Euro | 8 Euro | 8 Euro |
| 120 Euro | 10 Euro | 12 Euro |
| 200 Euro | 10 Euro | 15 Euro |
Welche Gläser die Kasse vorsieht und welche nicht
Die Kasse zahlt in erster Linie Brillengläser. Standard sind Gläser aus Mineralglas, also echtem Glas. Kunststoff, Kontaktlinsen und Lupen zahlt sie nur in bestimmten Fällen.
Kunststoffgläser gibt es für Kinder bis 14 und für den Schulsport. Bei Erwachsenen gibt es sie ab plus 6 oder minus 8 Dioptrien. Das gilt auch, wenn sich die beiden Augen um mindestens 3 Dioptrien unterscheiden. Dünneres Material zahlt die Kasse ab 10 Dioptrien.
- Nicht bezahlt werden entspiegelte, selbsttönende, polarisierende und gehärtete Gläser.
- Nicht bezahlt werden Gläser für Bildschirm, Arbeitsplatz, Sport und Freizeit, außer für den Schulsport.
- Nicht bezahlt werden eine Zweitbrille mit denselben Werten und eine Reservebrille.
- Nicht bezahlt wird die Fassung.
- Bei Kontaktlinsen nicht bezahlt werden Tageslinsen, Linsen mit mehreren Stärken, farbige Linsen und Pflegemittel.
Diese Liste erklärt, warum eine Kassenbrille oft anders aussieht als erwartet. Was im Laden selbstverständlich wirkt, zahlt die Kasse nicht. Wer es haben will, zahlt es selbst.
So bekommen Sie Ihre Brille auf Kassenkosten
Der Weg beginnt beim Augenarzt. Für die erste Brille auf Kassenkosten braucht es ein Rezept von dort.
- Lassen Sie Ihre Werte beim Augenarzt bestimmen und die Brille verschreiben. Bringen Sie die alte Brille und den Brillenpass mit.
- Fragen Sie, ob der Optiker Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Der Vertrag bestimmt, wie viel die Kasse zahlt.
- Geben Sie das Rezept ab, bevor Sie Gläser und Fassung aussuchen.
- Lassen Sie Kassenleistung und Aufpreis getrennt aufschreiben. Unterschreiben Sie erst, wenn beides klar ist.
- Heben Sie die Quittung über die Zuzahlung auf. Sie zählt für Ihre Belastungsgrenze.
Für eine neue Brille gilt ab 14 Jahren eine Hürde. Die Kasse zahlt neue Gläser nur, wenn sich Ihre Stärke um mindestens 0,5 Dioptrien geändert hat. Ersatz nach Verlust oder Bruch ist von dieser Regel ausgenommen. Was Ihre Kasse dann übernimmt, klären Sie vorher mit ihr.
Sind Sie jünger als 18 Jahre?
Die Kasse zahlt Brillengläser ohne Mindeststärke, und Sie zahlen nichts dazu. Die Fassung zahlen Sie selbst.
Braucht ein Auge für die Ferne 6,25 Dioptrien oder mehr, bei Hornhautverkrümmung 4,25?
Die Kasse zahlt die Gläser zum Preis aus ihrem Vertrag. Sie zahlen die Zuzahlung und jeden Aufpreis.
Sehen Sie mit der besten Brille auf dem besseren Auge höchstens 0,3?
Dann zahlt die Kasse unabhängig von den Dioptrien. Auch Lupen und Lesegeräte kommen in Frage.
Dann zahlen Sie die Brille selbst. Prüfen Sie, ob Arbeitgeber, Beihilfe oder Finanzamt helfen.
Wann Arbeitgeber, Beihilfe oder Finanzamt helfen
Zahlt die Kasse nicht, gibt es drei weitere Wege. Jeder hat eigene Regeln.
Der erste ist der Arbeitgeber. Er muss eine Bildschirmbrille stellen, wenn die Vorsorge beim Betriebsarzt zeigt, dass Sie eine brauchen und Ihre normale Brille nicht reicht. Die Kosten darf er Ihnen nicht auferlegen. Mehr dazu steht im Ratgeber Bildschirmbrille.
Der zweite ist die Beihilfe für Beamte. Sie kennt keine Mindeststärke und keine Altersgrenze. Dafür gibt es Höchstbeträge, im Bund 110 Euro für eine Brille mit Einstärkengläsern und 260 Euro mit Mehrstärkengläsern. Eine neue Brille gibt es bei gleichen Werten erst nach drei Jahren.
Der dritte ist das Finanzamt. Eine medizinisch nötige Brille zählt zu den Krankheitskosten, als Nachweis dient das Rezept. Sie wirkt sich aber nur aus, soweit Ihre Krankheitskosten im Jahr eine zumutbare Grenze übersteigen. Diese liegt je nach Einkommen und Familie bei 1 bis 7 Prozent Ihrer Einkünfte.
| Wer zahlt | Voraussetzung | Grenze |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Die Vorsorge zeigt, dass Sie eine Bildschirmbrille brauchen | zweckmäßige Ausführung, Extras zahlen Sie selbst |
| Beihilfe des Bundes | Rezept vom Augenarzt bei der ersten Brille | 110 Euro oder 260 Euro je Brille, davon Ihr Anteil |
| Finanzamt | Rezept als Nachweis | nur der Teil über Ihrer zumutbaren Belastung |
Häufige Fragen
Ab wie viel Dioptrien zahlt die Krankenkasse die Brille?
Erwachsene bekommen Brillengläser ab 6,25 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit auf einem Auge. Bei einer Hornhautverkrümmung reichen 4,25 Dioptrien. Es reicht auch, wenn Sie mit der besten Brille höchstens 0,3 sehen.
Zahlt die Krankenkasse die Brille für Kinder?
Ja, bis zum 18. Geburtstag ohne Mindeststärke und ohne Zuzahlung. Bis 14 sind auch Kunststoffgläser möglich. Die Fassung zahlen auch bei Kindern die Eltern.
Wie hoch ist die Zuzahlung für Brillengläser?
Bis Ende 2026 sind es 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Unter 18 Jahren zahlen Sie nichts.
Gibt es noch feste Kassenpreise für Brillengläser?
Nein. Seit dem 1. März 2025 zahlt jede Kasse den Preis aus ihren Verträgen mit den Optikern. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf nach dem genauen Betrag.
Zahlt die Kasse entspiegelte oder getönte Gläser?
Nein. Entspiegelte, selbsttönende und polarisierende Gläser zahlt die Kasse nicht. Nur bei bestimmten Augenkrankheiten gibt es getönte Gläser zur Behandlung. Alles andere zahlen Sie als Aufpreis selbst.
Wann bekomme ich eine neue Brille auf Kassenkosten?
Ab 14 Jahren nur, wenn sich Ihre Stärke um mindestens 0,5 Dioptrien geändert hat. Ersatz nach Verlust oder Bruch ist von dieser Regel ausgenommen. Was Ihre Kasse dann zahlt, klären Sie vorher mit ihr.
