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Was eine Brille kostet und wer einen Teil zahlt

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Eine amtliche Preisstatistik für Brillen gibt es nicht. Den Preis bestimmen die Fassung, zwei Gläser und die Arbeit des Optikers. Fast jede vierte Fassung kostet mehr als 250 Euro. Die Krankenkassen zahlten 2025 im Schnitt 127,28 Euro je Versorgung, bei Erwachsenen aber erst ab 6,25 Dioptrien.

Kassenausgabe je Sehhilfe 2025
127,28 Euro im Schnitt
GKV-Spitzenverband, Achter Mehrkostenbericht, Stand 27. Juli 2026
Mehrkosten bei Kassenbrillen 2025
144,72 Euro im Schnitt
GKV-Spitzenverband, Achter Mehrkostenbericht, Stand 27. Juli 2026
Fassungen über 250 Euro
24 Prozent der verkauften Fassungen
ZVA-Branchenbericht 2025/2026, Stand 30. Juli 2026
Eine Wand mit vielen Brillenfassungen in einem hellen Optikerladen, davor eine Theke aus Holz.
Die Fassung ist der Posten mit der größten Preisspanne. Bild: KI generiert.

Fassung, Gläser und Arbeit bilden den Preis

Ein Brillenpreis besteht aus drei Teilen. Die Fassung sehen Sie im Laden. Die beiden Gläser bestimmen, wie Sie sehen. Ihr Preis hängt von Art, Stärke und Ausstattung ab. Dazu kommt die Arbeit des Optikers. Er misst Ihre Werte, legt die Glasmitten fest, schleift die Gläser ein und passt die Brille an.

Diese Arbeit steckt meist im Preis der Gläser. So war es auch bei den alten Kassenpreisen. Sie schlossen das Material und alle Arbeiten des Optikers ein, von der Auswahl bis zur Abgabe. Wer zwei Glaspreise vergleicht, vergleicht also immer Glas und Arbeit zusammen.

Die Fassung hat die größte Preisspanne. Der Zentralverband der Augenoptiker wertet dafür Zahlen seiner Betriebe aus. 2025 kosteten 11 Prozent der verkauften Fassungen bis 50 Euro. 24 Prozent kosteten mehr als 250 Euro und brachten 46 Prozent des Umsatzes mit Fassungen.

Verkaufte Fassungen nach Preis im Jahr 2025. Quelle ist die Auswertung im ZVA-Branchenbericht 2025/2026, eine Zahl des Verbands und keine amtliche Statistik.
Preis der FassungAnteil an den verkauften FassungenAnteil am Umsatz mit Fassungen
bis 50 Euro11 Prozent1 Prozent
über 50 bis 150 Euro31 Prozent18 Prozent
über 150 bis 250 Euro34 Prozent35 Prozent
über 250 Euro24 Prozent46 Prozent

Einen verlässlichen Durchschnittspreis für die ganze Brille gibt das nicht her. 2025 setzte die Branche mit Brillen 5,733 Milliarden Euro um und verkaufte 11,77 Millionen ganze Brillen. In dieser Summe stecken aber auch Reparaturen, Sonnenbrillen mit Stärke und neue Gläser für alte Fassungen. Teilt man einfach, kommt ein Preis heraus, den niemand gezahlt hat.

  • Die Fassung. Material, Größe und Marke bestimmen den Preis, nicht die Sehleistung.
  • Die Art der Gläser. Ein Einstärkenglas hat eine Stärke für eine Entfernung. Ein Gleitsichtglas hat mehrere Stärken in einem Glas.
  • Die Stärke. Je höher der Wert in Dioptrien, desto dicker wird das Glas oder desto teurer das Material.
  • Die Ausstattung. Dünneres Material, Entspiegelung, Härtung und Tönung kosten jeweils extra.
  • Die Arbeit. Messen, Einschleifen, Anpassen und Nachrichten stecken meist im Glaspreis.

Gleitsichtgläser bringen drei Viertel des Umsatzes mit Gläsern

Wie stark die Art der Gläser den Preis verschiebt, zeigt ein Vergleich. 2025 waren 45 Prozent der verkauften Gläser Mehrstärkengläser, vor allem Gleitsichtgläser. Auf sie entfielen aber drei Viertel des Umsatzes mit Gläsern. Einstärkengläser machten mehr als die Hälfte der Stückzahl aus und knapp ein Viertel des Umsatzes.

Rechnet man diese Anteile gegeneinander, kostet ein Gleitsichtglas im Schnitt etwa dreieinhalb- bis viermal so viel wie ein Einstärkenglas. Das ist eine eigene Rechnung, keine Preisliste. Sie erklärt aber, warum der Schritt von der Lesebrille zur Gleitsichtbrille so teuer ist. Mehr dazu steht im Ratgeber Gleitsichtbrille.

Auch die alten Kassenpreise zeigen den Abstand. Ein einfaches Einstärkenglas bis 6 Dioptrien kostete die Kasse 16,23 Euro ohne Mehrwertsteuer, ein Mehrstärkenglas 81,08 Euro. Das ist das Fünffache, ohne jedes Extra.

Die Ausstattung erklärt den Rest. 98 Prozent der verkauften Gläser sind aus Kunststoff, und 95 Prozent werden entspiegelt verkauft. Jede dieser Eigenschaften ist ein eigener Posten im Angebot.

Was die Kasse seit März 2025 für Gläser zahlt

Bis Februar 2025 galten feste Höchstpreise, bis zu denen die Kassen Brillengläser zahlten. Seit dem 1. März 2025 gibt es sie nicht mehr. Seitdem zahlt die Kasse den Preis, den sie mit den Optikern im Vertrag vereinbart hat.

In der Praxis liegen diese Preise auf dem alten Niveau. So beschreibt es das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg. Die neuen Verträge der Optiker mit den Ersatzkassen erstatten danach höchstens die alten Beträge. Den Betrag für Ihre Kasse nennt Ihnen der Optiker oder die Kasse.

Die Tabelle zeigt die alten Beträge als Größenordnung. Ein einfaches Einstärkenglas lag bei 16,23 Euro, ein Mehrstärkenglas bei 81,08 Euro und die Messung der Werte bei 13,44 Euro.

Alte Kassenpreise je Glas ohne Mehrwertsteuer nach der Bekanntmachung vom 21. Juni 2021, gültig bis Februar 2025. Die heutigen Preise aus den Kassenverträgen liegen nach Angabe des Landesamts in diesem Rahmen.
GlasStärkeBetrag
Einstärkenglasbis 6 Dioptrien, Zylinder bis 216,23 Euro
Einstärkenglasbis 6 Dioptrien, Zylinder über 2 bis 430,44 Euro
Einstärkenglasüber 6 bis unter 10 Dioptrien29,14 Euro
Einstärkenglas, dünneres Material10 bis 12 Dioptrien61,56 Euro
Mehrstärkenglasbis 6 Dioptrien in der Ferne81,08 Euro
Mehrstärkenglasüber 6 bis unter 10 Dioptrien in der Ferne101,68 Euro
Messung der Wertebeide Augen, einmal je Brille13,44 Euro

Was daraus in der Summe wird, zählt der Spitzenverband der Krankenkassen jedes Jahr. 2025 gab es 1.245.471 Versorgungen mit Sehhilfen auf Kassenkosten. Die Kassen zahlten dafür 158,5 Millionen Euro, im Schnitt 127,28 Euro. In 43,44 Prozent der Fälle wählten Versicherte mehr Ausstattung und zahlten im Schnitt 144,72 Euro dazu.

Diese Zahlen betreffen nur Brillen auf Kassenkosten. Das sind vor allem Brillen für Kinder und für Erwachsene mit hohen Werten. Wer als Erwachsener darunter liegt, zahlt Gläser und Fassung ganz selbst. Und auch auf Kassenkosten zahlen Sie die Fassung immer selbst, in jedem Alter.

Der Optiker muss Ihnen Gläser ohne Aufpreis anbieten

Mehrkosten sind der Betrag, den Sie zahlen, weil Sie mehr wählen als nötig. Vorher muss der Optiker Sie beraten. Er muss Ihnen zeigen, welche Versorgung ohne Aufpreis für Sie passt. Diese Beratung schreibt er auf und lässt sie von Ihnen unterschreiben. Wählen Sie mehr, nennt er vorher die Höhe der Mehrkosten, und auch das unterschreiben Sie.

Die Unterschrift ist Ihr Beleg. Der Optiker meldet die Mehrkosten mit der Abrechnung an Ihre Kasse. Bekommen Sie ein Angebot mit nur einer Summe, bestehen Sie auf der Trennung von Kassenleistung und Aufpreis.

  1. Lassen Sie Ihre Werte bestimmen. Kommt eine Brille auf Kassenkosten in Frage, lassen Sie sie vom Augenarzt verschreiben. Für die erste Brille auf Kassenkosten ist das Pflicht.
  2. Fragen Sie den Optiker, ob er Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Nur dann darf er mit ihr abrechnen.
  3. Verlangen Sie zuerst die Variante ohne Aufpreis. Erst dann sehen Sie, was jedes Extra kostet.
  4. Lassen Sie das Angebot aufteilen in Fassung, Glas rechts, Glas links, Ausstattung und Arbeit. Am Ende muss ein Gesamtpreis stehen.
  5. Prüfen Sie die Erklärung über die Mehrkosten Zeile für Zeile. Unterschreiben Sie erst, wenn jeder Posten klar ist.

Nicht jeder Optiker rechnet mit Kassen ab. Nach einer Umfrage des Branchenverbands von Anfang 2026 haben 84 Prozent der Betriebe den nötigen Nachweis dafür. Bei kleinen Betrieben sind es nur 59 Prozent. Fragen Sie deshalb vor dem Termin nach.

Wer außer der Krankenkasse etwas dazugibt

Neben der Krankenkasse kommen weitere Zahler in Frage. Jeder hat eigene Regeln, und keiner zahlt alles.

Gibt jemand etwas zu Ihrer Brille dazu?

Sind Sie gesetzlich versichert und jünger als 18, oder braucht ein Auge 6,25 Dioptrien oder mehr, bei Hornhautverkrümmung 4,25?

Ja

Ihre Kasse zahlt die Gläser zum Preis aus ihrem Vertrag. Sie zahlen die Zuzahlung, die Fassung und jedes Extra.

Nein

Sind Sie Beamtin oder Beamter, im Ruhestand oder als Angehörige beihilfeberechtigt?

Ja

Die Beihilfe erstattet einen Teil, bis zu festen Höchstbeträgen. Den Rest zahlt je nach Tarif Ihre private Krankenversicherung.

Nein

Brauchen Sie die Brille nur für die Arbeit am Bildschirm?

Ja

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Eine reine Bildschirmbrille gehört zum Arbeitsschutz. Kasse und Beihilfe zahlen sie nicht.

Nein

Sehen Sie mit der besten Brille auf dem besseren Auge höchstens 0,3, also 30 Prozent?

Ja

Dann zahlt die Kasse unabhängig von den Dioptrien. Auch Lupen und Lesegeräte kommen in Frage.

Nein

Dann zahlen Sie Gläser und Fassung selbst. Prüfen Sie, ob sich eine Brillenversicherung für Sie rechnet.

Für Beamte gilt eine andere Logik. Die Beihilfe des Bundes kennt keine Mindeststärke und keine Altersgrenze. Dafür gibt es Höchstbeträge, 110 Euro für eine Brille mit Einstärkengläsern und 260 Euro für eine mit Mehrstärkengläsern. Davon zahlt sie Ihren Anteil, bei aktiven Beamten meist 50 Prozent. Mehr dazu steht im Ratgeber Brille mit Beihilfe.

Privat Versicherte hängen ganz an ihrem Tarif. Eine Brillenversicherung zahlt, was in ihren Bedingungen steht, meist bei Bruch, Verlust oder neuer Sehstärke.

Drei Wege zu einer günstigeren Brille

Der größte Hebel ist die Fassung, denn sie trägt nichts zum Sehen bei. Mit einer Fassung für 120 statt 300 Euro sehen Sie genauso gut, solange sie passt. Viele nutzen diesen Hebel andersherum. Fassungen über 250 Euro machen ein Viertel der Stückzahl aus, aber fast die Hälfte des Umsatzes.

Der zweite Hebel ist die alte Fassung. 2025 wurden 36,56 Millionen Gläser und 11,77 Millionen ganze Brillen verkauft. Rechnerisch gingen also rund 13 Millionen Gläser in Fassungen, die schon da waren. Die Fassung muss dafür stabil sein und für Gleitsichtgläser hoch genug.

Der dritte Hebel ist die Ausstattung. Dünneres Material lohnt sich bei schwachen Werten kaum, bei starken Werten sehr. Eine Tönung, die Sie selten brauchen, ist in einer zweiten Brille oft günstiger als in der Alltagsbrille.

Häufige Fragen

Was kostet eine Brille beim Optiker?

Eine amtliche Statistik gibt es nicht. Belegt sind die Preise der Fassungen. 2025 kosteten 11 Prozent der verkauften Fassungen bis 50 Euro und 24 Prozent mehr als 250 Euro. Dazu kommen zwei Gläser und die Arbeit des Optikers.

Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Brillenglas?

Seit März 2025 zahlt die Kasse den Preis aus ihrem Vertrag mit den Optikern. Er liegt etwa auf dem alten Niveau, also rund 16 Euro für ein einfaches Einstärkenglas und 81 Euro für ein Mehrstärkenglas, jeweils ohne Mehrwertsteuer.

Muss der Optiker eine Brille ohne Mehrkosten anbieten?

Ja, für die Gläser. Er muss Sie vorher beraten, welche Versorgung ohne Aufpreis für Sie passt. Die Beratung schreibt er auf, und Sie unterschreiben sie. Über Mehrkosten muss er Sie vorher informieren.

Wie hoch sind die Mehrkosten bei einer Kassenbrille im Schnitt?

2025 wählten Versicherte in 43,44 Prozent der Fälle mehr Ausstattung. Sie zahlten im Schnitt 144,72 Euro dazu. Das zeigt der Bericht des Spitzenverbands der Krankenkassen vom Juli 2026.

Lohnt es sich, nur neue Gläser in die alte Fassung setzen zu lassen?

Oft ja, denn die Fassung trägt nichts zum Sehen bei. Sie muss aber stabil sein und für Gleitsichtgläser hoch genug. Lassen Sie den Optiker die Fassung vorher prüfen, denn eine alte Fassung kann beim Einsetzen brechen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch: Hilfsmittel, Absätze 1, 2, 4, 7 und 8, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 61 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch: Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 126 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch: Versorgung durch Vertragspartner, Präqualifizierung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 127 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch: Verträge, Absätze 1, 4, 5 und 6, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 302 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch: Abrechnung der Hilfsmittel, Absätze 1 und 5, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, §§ 12 bis 14, Fassung vom 20. Februar 2025, in Kraft seit 16. Mai 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  7. Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes über Festbeträge für Sehhilfen vom 21. Juni 2021, Abschnitte 1.1 und 2, GKV-Spitzenverband, bereitgestellt über das Transparenzportal Bremen,
  8. Festbeträge für Hilfsmittel, Hinweis auf die Aufhebung der Festbeträge für Sehhilfen zum 1. März 2025, GKV-Spitzenverband,
  9. Achter Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei Versorgungen mit Hilfsmitteln, Berichtszeitraum 2025, Tabelle 1 und Anhang I, GKV-Spitzenverband,
  10. Gut 80 Prozent der GKV-Versicherten greifen zu Hilfsmitteln ohne Mehrkosten, Pressemitteilung vom 27. Juli 2026, GKV-Spitzenverband,
  11. ZVA-Branchenbericht 2025/2026, Augenoptik in Zahlen, Tabelle 1, Grafiken 10 bis 14 und Umfrage zu Krankenkassenthemen, Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (Verbandsquelle),
  12. Heilfürsorge, Informationen zu Sehhilfen, Abschnitt zur Kostenübernahme nach Aufhebung der Festbeträge, Merkblatt LBV 904, Ausgabe 04/26, Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Optiker stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap, die Angaben zur Innung aus dem Register der Innungsoptiker. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.